AGB

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Hanse Zauntechnik OHG (STAND: 05.01.2023)

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen:
Wir übernehmen alle Aufträge nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Dies erkennt der Besteller mit seiner Bestellung ausdrücklich an, auch wenn im Be-stellschreiben oder Vertrag formularmäßig die ausschließliche Gültigkeit eventueller Einkaufs- oder Vertragsbedingungen bestimmt wird. Abweichungen von den vorlie-genden Bedingungen, insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksam-keit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

Angebote und Vertragsabschluß:
Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen wirksam. Mündliche Ver-einbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. An Kostenvoran-schlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, jedes Vervielfältigen und Speichern auf Datenträgern durch den Besteller ist unzulässig. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Wer-den bei Anfertigung der Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn er beiderseits unterschrie-ben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt. Für Onlinegeschäfte gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des Widerrufs- und Warenrückga-berechtes des Käufers im Sinne von §13 BGB.

Preisstellung + Gebühren:
Sämtliche Angebote, Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Die Preisstellung be-ruht auf den z. Zt. der Angebotsabgabe maßgeblichen Material-, Lohn- und Fracht-kosten. Soll die Lieferung oder Leistung 4 Monate nach Vertragsabschluß oder später erfolgen, und diesbezüglich Änderungen eintreten, behalten wir uns eine entspre-chende Angleichung vor. Für die Stornierung eines Auftrages ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich. Stornierungskosten werden in Höhe von 25% des Auftragswertes erhoben. Rückgabe von bestellten Materialien ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung durch die HANSE Zauntechnik möglich. Eine Rekommissionierungsgebühr in Höhe von 25% des Warenwertes, mindestens jedoch 35,00 €, wird bei Gutschrift der Retoure in Abzug gebracht.

Versand, Versandkosten:
Die von uns angegebenen Preise gelten jeweils ab Lager Wetter, ausschließlich Fracht und Verpackung. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt durch den Lieferer. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers, soweit nicht anders vereinbart. Zum Zwecke der Paketankündigung können einzelne Kundendaten an den Versanddienstleister übermittelt werden.

Lieferzeit:
Lieferung erfolgt ab Werk Verden ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen. Teillieferun-gen sind zulässig, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, werden jedoch mit äußerster Sorgfalt eingehalten, aber nicht gewährleistet. Aufträge können nur insoweit geändert werden, als es sich um lagermäßige Ware handelt. Ist bei Mitteilung der Änderung die Ware bereits gefertigt, so dass sie durch uns voraussichtlich kurzfristig nicht anderweitig verwendet werden kann, muss der ursprüngliche Auftrag bestehen bleiben, oder der Erwerber hat den vereinbarten bzw. verlangten Preis zu entrichten. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Willens von HANSE Zauntechnik liegen verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch für Streiks, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch und sons-tige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerung bei der Beförderung, etc. Grundsätzlich begründen Überschreitungen der Lieferfristen keine Schadenersatzan-sprüche oder Rücktrittsrecht vom Vertrag. 

Zahlungen:
Rechnungsbeträge sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall berechnen wir Mahngebühren und Verzugszinsen seit Fälligkeit. Werden versandbereite Lieferungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vorher vereinbarten Termin abgenommen, so gilt der Tag der Versandbereitschaftsmeldung als Stichtag für die Rechnungserteilung. Wird die Ware nach erneut vereinbartem Liefertermin nicht abge-nommen, so sind wir berechtigt Lagerkosten in Rechnung zu stellen, oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises als Entschädigung fordern. Mit dem Schadenersatzanspruch kann der Verkäufer gegen eine vom Käufer geleistete Anzahlung aufrechnen. Die Zurückbehaltung oder die Aufrechnung von Zahlungen bezüglich irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers ist nicht zulässig, sofern sie nicht seitens der Firma HANSE Zauntechnik schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben jedoch unberührt, solange und soweit HANSE Zauntechnik ihren Gewährleistungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Tritt nach Vertragsabschluß bzw. nach einer auf Vertragsabschluß gerichteten Willenserklärung von HANSE Zauntechnik eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage ein (z. B. Scheckprotesten) können wir für alle noch auszuführenden Leistungen und Lieferungen aus dem Vertrag oder demselben rechtlichen Verhältnis lt. §§ 273 und 321 BGB nach Wahl von HANSE Zauntechnik Sicherheit oder Vorauszahlung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, kann HANSE Zauntechnik vom Vertrag zurücktreten oder nach Fristsetzung bei Sonderanfertigungen Schadenersatz verlangen.

Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Käufer Händler oder eine Industriefirma ist, oder zu einer ähnlichen Abnehmergruppe gehört, ist er berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, so lange er uns gegenüber nicht im Verzug ist. Dies erfolgt im Auftrage von HANSE Zauntechnik, so dass die Ware unter Ausschluss der Folgen des § 950 BGB in jedem Be- und Verarbeitungszustand und auch als Fertigware Eigentum von HANSE Zauntechnik bleibt. In diesem Fall tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ein Käufer, der nicht Abnehmer im Sinn der oben genannten Gruppe ist, darf die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht veräußern.

Vorbehaltsware kann für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder zur Sicherung übereignet noch verpfändet werden. Der Käufer verpflichtet sich, Vorbehaltsware mit der verkaufsüblichen Sorgfalt zu pflegen und gegen Beschädigungen aller Art, sowie Diebstahl etc. zu schützen bzw. zu versichern. Die Besitzer der Ware, die unter Ei-gentumsvorbehalt stehen, sind verpflichtet, uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an der Vorbehaltsware oder an die im Voraus abgetretenen Forderungen zu unterrichten. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.

Beanstandungen und Gewährleistungen:
Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung bleiben vorbehalten. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen. Werden die Mängel bei der Verarbeitung erkennbar, ist die Verarbeitung sofort einzustellen sowie uns unverzüglich darüber schriftlich zu informieren. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei selbstverschuldetem Mangel durch den Käufer oder Dritte z. B. bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbe-triebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Austauschwerkstoffen, man-gelhaften Baugrund, es sei denn die Mängel sind auf unser Verschulden zurückzu-führen. Für Mängel der von HANSE Zauntechnik gelieferten oder im Lager angebotenen Waren haftet die Firma HANSE Zauntechnik unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Der Käufer ist verpflichtet der Firma HANSE Zauntechnik ausreichend Zeit zur Feststellung des behaupteten Mangels einzuräumen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, es sei denn eine Ersatzlieferung kann nicht vorgenommen werden. Weitere Ansprüche des Käufers insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften bleibt der § 439 unberührt. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen für beide Teile ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder anderer Einheitsrechte ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland und/oder es sich um ein Exportgeschäft handelt. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile gültig. Anstelle einer ungül-tigen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende, wirksame Regelung als vereinbart.

HANSE Zauntechnik OHG – Wendenstraße 309 – 20537 Hamburg

 
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312d + § 355 BGB

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Grün-den in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Emp-fänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung, bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

HANSE Zauntechnik OHG – Wendenstraße 309 – 20537 Hamburg

info@hanse-zauntechnik.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen kostenpflichtig abgeholt . Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 
Montagebedingungen der HANSE Zauntechnik OHG
 

Leistungen des Auftragnehmers
HANSE Zauntechnik verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Vertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis stehen.

Bodenbeschaffenheit nach Bodenklassen DIN 18300
Bei der Montage von Zaun- und Torsystemen erfolgt eine Bewertung u. Vergütung nach DIN 18300. Bodenklasse 3-4 / leicht bis mittelschwer lösbare Bodenarten / 0 % Zuschlag (wie z.B. Erde) Bodenklasse 5-6 / schwer lösbare Bodenarten & leicht lösbarer Fels / 20 % Zuschlag (wie z.B. das Auftreten von Bauschutt, Folien, Wurzelwerk oder sonstige Vergrabungen) Bodenklasse 7 / schwer lösbarer Fels / 50 % Zuschlag (wie z.B. Beton, größere Steine, Mauerwerk)

Arbeitsmittel
Der Auftraggeber stellt zur Durchführung das notwendige Wasser, den Strom, die Mülltonnen auf eigene Kosten zur Verfügung.

Reklamation
Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Sie können nur nach Beendigung des Auftrags von dem Auftragnehmer berücksichtigt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von dem Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wird. Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistungen im Abnahmeprotokoll gerügt werden. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Die Leistungen von dem Auftragnehmer werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.

Haftung
HANSE Zauntechnik haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet HANSE Zauntechnik dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Sollte der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, wie Elementarereignisse, öffentliche Unruhen, Ausnahmezustand, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemische Krankheiten, Pandemien, Unwetter und andere unabwendbare Ereignisse, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können bzw. diese entsprechend einschränken, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in derartigen Fällen seine Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken, oder entsprechend umzustellen. Für den Fall einer gänzlichen Einstellung der Leistungen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber von einer Entgeltleistung für diesen Zeitraum befreit. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von HANSE Zauntechnik verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen Die Haftung von HANSE Zauntechnik für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Dienstleistungsvertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers. Für Fremdmaterial, welches der Kunde auf eigene Rechnung stellt, die Gewährleistung ausgeschlossen.