Handwerkerkosten für die Zaunmontage von der Steuer absetzen

Handwerkerkosten für die Zaunmontage von der Steuer absetzen kannst du über Paragraf 35a Einkommensteuergesetz, wenn ein Fachbetrieb die Arbeiten an deinem selbst genutzten Grundstück ausführt. Was genau anerkannt wird, wie hoch die Ersparnis ausfällt und welche Fehler die Steuererklärung ablehnen lassen, erfährst du in diesem Ratgeber - eine individuelle steuerliche Beratung ersetzt er nicht.

Rechtsgrundlage: Paragraf 35a EStG

Paragraf 35a Einkommensteuergesetz erlaubt es, Lohnkosten für Handwerkerleistungen in Privathaushalten direkt von der Steuerschuld abzuziehen - nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Die Zaunmontage fällt unter Handwerkerleistungen, wenn sie an einem bereits vorhandenen, selbst genutzten Haushalt in Deutschland oder der EU ausgeführt wird. Das gilt für Neuanlagen ebenso wie für Reparatur, Austausch oder Erneuerung einer bestehenden Einfriedung, etwa in Kombination mit unserem Ratgeber Zaun für Neubau: Checkliste zur Einzäunung.

Was ist absetzbar, was nicht?

Absetzbar sind ausschließlich Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenmiete, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind - nicht die Materialkosten für Doppelstabmatten, Pfosten, Beton oder Zubehör. Bei einer Beispielrechnung über 4.000 Euro, davon 1.500 Euro Material und 2.500 Euro Arbeitslohn, zählt für die Steuer nur der Lohnanteil von 2.500 Euro.

Position Absetzbar über Paragraf 35a
Arbeitslohn des Zaunbaubetriebs ja
Fahrtkosten und Maschineneinsatz ja, wenn auf der Rechnung ausgewiesen
Material wie Doppelstabmatten, Pfosten, Beton nein
Barzahlung ohne Überweisungsbeleg nein, wird nicht anerkannt

Wie hoch ist die Steuerersparnis?

Du kannst 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt für Handwerkerleistungen. Das bedeutet: Bei 2.500 Euro Arbeitslohn für die Zaunmontage lassen sich 500 Euro direkt von der Steuer abziehen. Wird der Höchstbetrag von 1.200 Euro bereits durch andere Handwerkerleistungen im selben Jahr ausgeschöpft, etwa durch eine Dachreparatur, bleibt für den Zaun kein zusätzlicher Spielraum mehr - die Jahresgrenze gilt für alle Handwerkerleistungen zusammen.

Voraussetzungen für die Anerkennung

  • Die Leistung wird von einem Fachbetrieb erbracht, nicht in reiner Eigenleistung.
  • Es liegt eine ordentliche Rechnung mit gesondertem Ausweis der Arbeitskosten vor.
  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung, niemals bar.
  • Der Zaun steht an einem selbst genutzten Haushalt, nicht an einem rein vermieteten oder gewerblich genutzten Grundstück ohne eigenen Wohnsitz.

Rechnung und Zahlung: Darauf achtet das Finanzamt

Verlange vom ausführenden Betrieb eine Rechnung, die Arbeitslohn, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt ausweist. Bewahre zusätzlich den Überweisungsbeleg auf, da das Finanzamt beides zusammen mit der Steuererklärung sehen möchte, falls es nachfragt. Reine Kassenbons oder Barzahlungsquittungen reichen für die Anerkennung nach Paragraf 35a nicht aus.

Eigenleistung oder Fachbetrieb?

Nur Leistungen eines Fachbetriebs sind steuerlich absetzbar - baust du den Zaun in Eigenleistung, entfällt die Steuerersparnis komplett, dafür sparst du die Lohnkosten selbst. Welche Variante für dich sinnvoller ist, hängt von handwerklichem Geschick, verfügbarer Zeit und der Zaunlänge ab. Eine ausführliche Gegenüberstellung findest du in unserem Ratgeber Zaun selbst bauen oder Fachbetrieb, eine Einordnung der reinen Materialkosten in Doppelstabmattenzaun Kosten: Preis pro Meter.

Rechenbeispiel

Position Betrag
Gesamtrechnung Zaunmontage 4.000 Euro
davon Material 1.500 Euro
davon Arbeitslohn und Fahrtkosten 2.500 Euro
absetzbar (20 Prozent von 2.500 Euro) 500 Euro

Häufige Fragen

Kann ich Materialkosten für den Zaun von der Steuer absetzen?

Nein, nur die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenmiete sind über Paragraf 35a absetzbar, nicht das verbaute Material wie Doppelstabmatten, Pfosten oder Beton.

Wie viel Steuer spare ich bei einer Zaunmontage durch einen Fachbetrieb?

Du kannst 20 Prozent der reinen Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, gedeckelt auf maximal 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt für alle Handwerkerleistungen zusammen.

Zählt eine in Eigenleistung durchgeführte Zaunmontage auch?

Nein, die Steuerermäßigung nach Paragraf 35a gilt nur für Leistungen, die von einem Fachbetrieb erbracht und in Rechnung gestellt werden. Reine Eigenleistung ist nicht absetzbar.

Muss ich bar oder per Überweisung bezahlen?

Für die steuerliche Anerkennung ist eine Überweisung zwingend erforderlich. Barzahlungen werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung.

Du lässt deinen Zaun von einem Fachbetrieb montieren und willst die Arbeitskosten sauber von den Materialkosten trennen? Informiere dich zu unserem Montage-Service, stell dir dein Wunschsystem im Zaunkonfigurator zusammen oder schau dich im Doppelstabmatten-Sortiment um. Für größere Projekte beraten wir dich auch als Geschäftskunde.