UVV-Prüfung

von kraftbetätigten Türen und Toren

Prüfung nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453

Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Für Privatpersonen besteht keine Pflicht, jedoch empfehlen wir die jährliche Prüfung ausdrücklich.

Wir sind vom TÜV Nord zertifiziert die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) durchzuführen.

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