UVV-Prüfung

von kraftbetätigten Türen und Toren

Prüfung nach ASR A1.7 und nach der DIN EN 14351, DIN EN 16005 sowie DIN EN 12453

Die Technische Regel ASR A 1.7 besagt unter anderem, dass kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in Betrieben regelmäßig und sachkundig geprüft werden müssen. Für Privatpersonen besteht keine Pflicht, jedoch empfehlen wir die jährliche Prüfung ausdrücklich.

Wir sind vom TÜV Nord zertifiziert die Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7) durchzuführen.

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UVV-Prüfung für elektrische Tore

Betreiber kraftbetätigter Tore sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen mindestens einmal jährlich nach UVV/DGUV V3 sowie DIN EN 12453 prüfen zu lassen. HANSE Zauntechnik übernimmt die Prüfung deutschlandweit – inklusive Dokumentation.

Wer ist verpflichtet?

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) gilt für gewerblich genutzte und auch in vielen Fällen für private kraftbetätigte Tore. Konkret betroffen:

  • Schiebetore, Schwingtore, Drehflügeltore mit elektrischem Antrieb
  • Tore in Mietshäusern, Tiefgaragen und Mehrfamilien-Wohnanlagen
  • Tore an gewerblichen Grundstücken (auch wenn nur Mitarbeiter Zugang haben)
  • Tore an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Sportplätzen

Was wir prüfen

Sicherheitseinrichtungen

Quetsch- und Scherstellen, Klemm- und Einzugsstellen, Sicherheitskontaktleisten, Lichtschranken, Notentriegelung.

Elektrische Komponenten

Motor, Steuerung, Verkabelung, Erdung. Kontrollmessung nach DGUV V3 / BGV A3.

Mechanische Komponenten

Laufrollen, Führungsschienen, Anschläge, Befestigungen, Verschleißteile.

Dokumentation

Prüfbericht, Mängel-Liste mit Sicherheitsklassen, Empfehlungen zur Nachbesserung – rechtssicher abgelegt.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung

Wie oft muss ich prüfen lassen?

Mindestens einmal jährlich. Bei hoher Nutzungsfrequenz (z. B. >50 Zyklen/Tag) empfehlen wir halbjährliche Prüfung.

Was kostet eine UVV-Prüfung?

Wir kalkulieren je Anlage pauschal – auf Anfrage erhältst du ein verbindliches Angebot. Bei mehreren Toren am gleichen Standort gewähren wir Mengenrabatt.

Bin ich als Privatperson verpflichtet?

Bei rein privater Nutzung im Einfamilienhaus ist die formale UVV-Pflicht eingeschränkt – wir empfehlen die Prüfung dennoch aus Sicherheits- und Versicherungsgründen.

Welche Vorschriften gelten?

UVV/DGUV V3 für elektrische Anlagen, DIN EN 12453 für kraftbetätigte Tore, ASR A1.7 für Türen und Tore am Arbeitsplatz.

Was passiert ohne Prüfung?

Bei Personenschäden droht persönliche Haftung des Betreibers. Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.

UVV-Prüfung anfragen

Schreib uns die Anzahl der Tore, den Standort und den Antriebstyp an info@hanse-zauntechnik.de – wir koordinieren den Termin innerhalb von 14 Tagen.